Nachteilsausgleich
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Studiengang
Für welche Studiensituation möchten Sie einen Nachteilsausgleich?
Was würde Ihnen helfen die Studiensituation zu bewältigen?
Legen Sie dem Antrag ein Arztzeugnis bei. Dieses muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Ausgestellt und unterzeichnet durch einen Facharzt oder Fachpsychologen oder IV-Stelle
- Bei Studienbeginn nicht älter als ein Jahr
- Ausführlich abgeklärte Diagnose mit Datum der Diagnosestellung
- Folgen für den Studienalltag
- Empfohlene Ausgleichsmassnahme
Arztzeugnis
Dateien anfügen
Sie werden bei Bedarf anschliessend zu einem Gespräch mit der Studiengangsleitung und einer Studienberaterin eingeladen.
Bereiten Sie anhand folgender Fragen das Gespräch vor:
- In welchen Studiensituationen erfahren oder befürchten Sie aufgrund Ihrer Behinderung bzw. Krankheit eine Beeinträchtigung?
- Benutzen Sie bereits Hilfsmittel? Was muss/müsste dabei berücksichtigt werden?
- Welche Unterstützung brauchen Sie? Was hat Ihnen bisher geholfen?
- Welche Leistungen erbringen Sie, um Ihren Nachteil auszugleichen? Stellen Sie sich Modulpläne, Studienordnungen und Termine der Studienleistungen zusammen.
Im Gespräch wird Ihre Situation analysiert und das weitere Vorgehen für die Module bzw. die Studienleistungen definiert. Für jeden Nachteilsausgleich erstellen Sie in der Folge einen klaren Antrag inklusive Begründung, mit dem nach der Bewilligung die betroffenen Dozierenden informiert werden.
Massnahmen
Für schriftliche Prüfungen werden in der Regel folgende Massnahmen gewährt:
- Zeitzuschläge von 25%.
- Ruhiger Arbeitsplatz (z.B. Sitzplatz vorne/hinten in der Ecke), eigener Prüfungsraum (bei on-campus Prüfungen)
- Nutzung von technischen oder personellen Hilfsmittel
Für alle anderen Leistungsnachweise wird in der Regel folgende Massnahme gewährt:
- Nutzung von technischen oder personellen Hilfsmittel
Sonstige Massnahmen, welche Fachärzte empfehlen, müssen mit der Studiengangsleitung besprochen werden, bevor der Antrag gestellt wird.
Diese Anträge sind bis am 1. März (FS) bzw. 15. September (HS) der Studiengangsleitung einzureichen.
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